Ab Dienstag, 23. März 2021: Im Landkreis Reutlingen tritt die Corona-Notbremse in Kraft. Seit Freitag, 19. März 2021 und somit seit drei Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen wieder über dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Zuletzt lag die Inzidenz bei 122,3. Nach wie vor liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor, dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbuchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat.
Somit gelten im Landkreis Reutlingen ab Dienstag, 23. März automatisch die vom Land ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen Einschränkungen und es greift die Corona-Notbremse.
- Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
- Im Einzelhandel darf kein »Click & Meet« mehr angeboten werden, nur noch »Click & Collect« ist möglich.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen.
Weitere Informationen und die Details zu den Regelungen finden sich auf der Homepage des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/